Sorgenfrei
Urlaub machen.
Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie es morgen aussieht. (Marie von Eber-Eschenbach)

Auf Nummer sicher!

Zuerst mal die wichtigste Information: Ab 02.12.2022 haben wir wieder unsere Pforten für euch geöffnet und wir freuen uns schon sehr darauf!

Hier im Hotel Kornock bieten wir euch das Susi-Sorglos-Urlaubspaket 2022/2023 an. Uns ist es wichtig, dass alle entspannt Urlaub machen können, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und dass Covid in der kostbaren Urlaubszeit nur eine kleine Nebenrolle spielt. 

Und – ganz wichtig: WIR SIND ALLE GEIMPFT.

CHECK IN
Erwachsene: Mit 2G möglich – geimpft oder genesen
ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Kinder von 12-15 Jahren: geimpft, genesen oder PCR-Test – bereits bei der Einreise erforderlich
Schulpflichtige Kinder: Ninja-Pass entspricht dem 2G-Nachweis, vorausgesetzt es wird unter der Woche lt. Schulverordnung (mindestens 2-mal pro Woche ein PCR-Test) getestet. Gültig ist dann der Ninja-Pass auch fürs Wochenende (Freitag, Samstag und Sonntag der jeweiligen Woche). In den Ferien ist eine Sonderregelung vorgesehen. So erfüllen schulpflichtige österreichische Kinder mit dem Vorweisen von mind. 2 PCR-Tests pro Woche (Mo-Fr) auch den 2G-Nachweis.

Details zur Dokumentation werden zur Zeit gemeinsam mit dem Bundesministerium erarbeitet.

Gültigleiten von Tests und Genesungszertifikat:
Antigen-Test: 48 h
PCR-Test: 72 Stunden ab Probenentnahme
Diese Werte gelten auch für die Einreise von Kindern (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) ohne Ninja-Pass.
Genesungszertifikat: 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2, ärztlich bestätigt (molekularbiologisch nachgewiesen, z.B. PCR-Test)

Als geimpft gelten:
Personen mit EU-konformen Impfzertifikat
• Gelber Impfpass
• Impf-Kärtchen
• e-Impfpass (auch ausgedruckt oder am Handy)

Der Impfnachweis (Immunisierung durch zwei Teilimpfungen) gilt ab der 2. Teilimpfung für 270 Tage – zwischen 1. und 2. Teilimpfung müssen mind. 14 Tage liegen.

Immunisierung durch eine Impfung:
Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 270 Tage.

Immunisierung durch Impfung von Genesenen:
Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 270 Tage.

Weitere Impfungen („3. Dosis"):
Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.

Weitere Informationen finden Sie hier!

Sicher – bis bald!

Das Kornock-Team

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